Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der
hhanifitischen Rechtsschule.
Aus
Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich
geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der
Mensch".[
....
hinzugefügt
]
Daru-l-Harb
ist
ein Gebiet des Kampfes zwischen Gläubigen und Ungläubigen;
rechtlich identisch mit
Daaru-l-Kufr;kein islamisches Hoheitsgebiet; dort wo
die Scharii'aah
nicht gilt; dort wo die Bevölkerungsmehrheit den Islam nicht folgt.