.

Religion    Kultur    Kunst          Thema     Text       Gebetszeiten     Österreich              .

.Allah  Muhhammad  Qur'aan  Sunnah  Ssahhaabah  Imaan  Arkaan  Aqiidah  Fiqh  Tassawwuf   Kalender  Sekten  Religionen  Gebiete  Frontpage    Buch   Video   Name   Audio  Text    Shop   Impressum             

   Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit beziehen sich geschlechtsspezifische Formulierungen teilweise auf "der Mensch".   Wenn nicht anders erwähnt, entsprechen rechtliche Angaben der Hhanifitischen Rechtsschule.         


 

2.2

 

Was den Wudtu'  وضوء  (die rituelle Waschung) ungültig macht.

 

 

1. Alles, was aus dem After oder der Harnröhre austritt.

Dazu gehören Urin, Stuhl, Wind, Samenflüssigkeit, Madhii مذي  (prä-ejakulatorische Flüssigkeit) und Wadi (weißlicher Ausfluss nach dem Wasserlassen).

2. Nadschaasah (Unreinheit),

die aus irgendeinem Körperteil austritt und dann zu einer Stelle fließt, die beim Wudtu' oder Ghusl gewaschen werden muss. Beispiel: Blut oder Eiter, das aus einer Wunde austritt und über die Haut fließt.

Wenn Blut oder Eiter lediglich an die Oberfläche tritt und dort gerinnt, ohne zu fließen, bricht der Wudtu' nicht.

3. Erbrechen

in einer Menge, die größer als ein Mundvoll ist – unabhängig davon, ob es sich um feste oder flüssige Substanz handelt, ob Galle oder Blut. Ausnahme: Schleim (Speichel oder Sputum) bricht den Wudtu' nicht.

Wenn Blut sich mit Speichel vermischt und den Mund füllt und überläuft, und der Speichel durch das Blut rot gefärbt ist, dann bricht der Wudtu'.

Wenn jemand mehrmals in kleinen Mengen erbricht (jeweils weniger als ein Mundvoll), dann gilt laut Imam Muhammad: Wenn alle Erbrechensvorgänge auf eine einzige Ursache zurückzuführen sind (z. B. Übelkeit), werden die Mengen zusammengerechnet. Wenn die Gesamtmenge dann mehr als ein Mundvoll ergibt, bricht der Wudtu

 

4. Schlaf, bei dem man auf dem Rücken oder der Seite liegt

oder sich an etwas lehnt, das – wenn entfernt – zum Umfallen führen würde. Solcher Schlaf bricht den Wudtu'. Schlaf im Stehen oder Sitzen ohne sich anzulehnen, oder Schlaf in den vorgeschriebenen Sunnah-Stellungen wie Rukuuʿ oder Sudschuud, bricht den Wudtu' nicht.

 

5. Geisteskrankheit, Berauschung und Bewusstlosigkeit

 – unabhängig von der Ursache. Jeglicher Zustand, in dem das Bewusstsein verloren geht, macht den Wudtu' ungültig.

6. Lachen während des Ssalaah (Ritualgebet)

– wenn es laut genug ist, dass andere es hören können, und von einer geschlechtsreifen Person verrichtet wird, in Gebeten mit Rukuuʿ und Sudschuud. Solches Lachen bricht den Wudtu'. Lachen außerhalb des Gebets oder im Ssalaahtu-l-Dschanaazah (Totengebet) bricht den Wudtu' nicht.

7. Geschlechtsverkehr – bricht den Wudtu. 

Jedoch, laut Imam Abuu Hhaniifa, führt weder das direkte Berühren der eigenen Geschlechtsteile noch das Berühren einer [eigenen] Frau durch einen Mann zum Bruch des Wudtu.  Nach allen anderen Imaamen (also Maalik, Shaafii, Ahhmad) bricht beides den Wudtu'.

8. Der Verzehr von Kamel-Fleisch,

laut Imam Ahhmad ibn Hhanbal bricht den Wudtu'.  Die anderen Imaame sehen dies nicht als Grund für den Bruch des Wudtu'.