Jeder Mensch erlebt ständig seinen freien Willen und übernimmt damit ständig mit seinen Absichten Verantwortung für sein Handeln, doch kann er nicht bestimmen was geschieht, denn das ist Qadr, die ausschließliche Bestimmung Allahs und dass dies wahr ist, ist Teil des Imaan (Glaubens). Alles, was bis zum Jüngsten Tag geschieht, ist im al-Lawḥ al-Maḥfuuẓ niedergeschrieben.
Die Maaturiidiyyah lehren, dass Iraadah (der Wille Gottes) eine ewige Eigenschaft Allahs ist, die nicht neu entsteht. Allah hat eine universale Willensbestimmung (al-iraadah al-kawniyya) für alles, was geschieht, und eine gebotene Willensbestimmung (al-iraadah ash-scharʿiyyah) für das, was Er von den Menschen verlangt. Der Mensch besitzt eine eigene Wahlfähigkeit (ikhtiyaar), doch diese ist stets innerhalb des göttlichen Willens.
Ashʿariiyah betonten, dass der menschliche Wille (Iraadah) letztlich von Gottes Willen abhängig ist, aber der Mensch dennoch verantwortlich bleibt. Der Gesandte Allahs ﷺ verwies sie auf die Tatsache, dass alles im al-Lawḥ al-Maḥfuuẓ (Bewahrte Tafel) geschrieben ist, und dass dennoch jeder Mensch für seine Wahl verantwortlich bleibt. In einem bekannten Hhadiith Qudssii heißt es:
„Meine Diener, Ich habe für euch eure Taten niedergeschrieben und sie euch erklärt. Wer Gutes findet, soll Allah lobpreisen; wer anderes findet, soll nur sich selbst tadeln.“
Einer der Ssahhaabah fragte:
. „Wenn alles
vorherbestimmt ist, warum sollen wir dann handeln?“
. Der
Gesandte Allahs ﷺ
antwortete:
. „Handelt, denn
jeder wird für das bestimmt, wozu er erschaffen wurde.“
. (Ṣahhiihh
al-Buhhaarii, Ṣahhiihh Muslim). Der
Gesandte Allahs ﷺ
sagte:
. „Allah
nimmt aus Seiner Schöpfung eine Schar heraus (يقبض الله قبضة من
خلقه من كتفه)، und Er wirft sie ins Höllenfeuer. Es kümmert Ihn nicht,
wen Er hineinwirft. Und Er nimmt eine Schar heraus, die Er ins Paradies
bringt.“
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In den Irrlehren
der Qadariiyah
und Muʿtazila
wird Qadr (Vorbestimmung)
Allahs mit der menschlichen Wahlfreiheit (Ikhtiyaar) eingeschränkt,
was Leugnung der Allamacht und Vorbestimmung ist. |